Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt35,00 €

Abgabepflichtig gemäß § 4 NÖ Hundeabgabegesetz 1979 ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Hundes muss die Anmeldung bei der Marktgemeinde Weikendorf erfolgen. Bei der Anmeldung nehmen Sie bitte den Impfpass mit, damit alle wichtigen Daten des Hundes erfasst werden können (Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter, Name, Chipnummer). 

Leine und Beißkorb

Im Ortsbereich müssen Hunde an der Leine oder mit einem Beißkorb geführt werden.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential müssen mit Leine und Beißkorb geführt werden!

Hundeabgabe

Nutzhunde
EUR 6,50
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
EUR 90,00
Alle übrigen Hunde
EUR 35,00