Tierärztin
Dr. Gudrun Neuhauser
+43 (0)2283 2214-30 oder
+43 (0)699 11977552 Tallesbrunn 6
2253 Tallesbrunn |
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Anmeldepflicht ihres Hundes
Abgabepflichtig gemäß § 4 NÖ Hundeabgabegesetz 1979 ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Hundes muss die Anmeldung bei der Marktgemeinde Weikendorf erfolgen. Bei der Anmeldung nehmen Sie bitte den Impfpass mit, damit alle wichtigen Daten des Hundes erfasst werden können (Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter, Name, Chipnummer). Nach Erfassung aller Hundedaten erhalten Sie von uns eine Hundeabgabemarke. Bei der Anmeldung sind sofort die jährliche Hundeabgabe und die einmaligen Kosten für die Hundeabgabemarke an der Amtskassa bar oder mittels Erlagschein zu bezahlen. Die Anmeldung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential ist nur persönlich möglich.
Hundeabgabe
- Nutzhunde
- EUR 6,50
- Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
- EUR 90,00
- Alle übrigen Hunde
- EUR 35,00
Leine und Beißkorb
Im Ortsbereich müssen Hunde an der Leine oder mit einem Beißkorb geführt werden.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential müssen mit Leine und Beißkorb geführt werden!
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential müssen mit Leine und Beißkorb geführt werden!